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Wer wann zahlen muss

EINSATZKOSTEN

 

Zögern Sie nie mit dem Absetzen eines Notrufs aufgrund der nicht geklärten Kostenfrage, wenn sich Personen in Gefahr befinden. Diese Einsätze sind grundsätzlich kostenlos. Hier erfahren Sie, welche Einsätze dem Verursacher in Rechnung gestellt werden und welche Einsätze kostenfrei sind. Ebenfalls erhalten Sie Informationen über unsere Kostensätze.

Wer dringend die Feuerwehr benötigt, weil sich Menschen oder Tiere in lebensbedrohlichen Notlagen befinden, oder ein Brand ausgebrochen ist, muss sich um die Einsatzkosten keine Gedanken machen. Dies ist im Art.28 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz) geregelt, dass diese Einsätze grundsätzlich kostenlos sind. [siehe unten - "Auszug aus dem Bayerische Feuerwehrgesetz"]


Das gilt auch wenn die Feuerwehr vergeblich anrückt, weil z.B. das Feuer vor Eintreffen der Feuerwehr gelöscht wurde oder es sich bei dem gemeldeten Rauch nur um Wasserdampf handelte.

Doch Vorsicht!

Bei Einsätzen, die durch Brandstiftung oder böswilliger Falschmeldung verursacht wurden, stellt die Gemeinde Saal a. d. Saale die anfallenden Kosten in Rechnung.

 

Ebenso werden die Einsatzkosten dann berechnet, wenn die Feuerwehr bei Ereignissen Hilfe leistet, bei der keine Notfallrettung vorliegt. Dazu gehören zum Beispiel:

- Beseitigung von Wasserschäden, wie das Auspumpen von Kellern
- Beseitigung von Sturmschäden
- Beiseitigung von Öl- oder sonstigen umweltgefährdenden oder gefährlichen Stoffen,
- Türöffnung bei Gebäuden oder Wohnungen
- Überlassung von Fahrzeugen oder Geräten
- Einfangen von Tieren
- Entfernen von Insekten-Nestern
- Mitwirkung bei Räum- und Aufräumarbeiten
- Absicherung von Gebäuden- und Gebäudeteilen
- Stellung von Brandsicherheitswachen
- Nachbarschaftshilfe
- Kraftfahrzeugbrände (Gefährdungshaftung)

- Fehlalarm durch Brandmeldeanlagen

Kostenpflichtig ist dabei entweder der Verursacher des Schadens oder der Eigentümer des Gegenstandes, bzw. der Veranstalter, der den Einsatz notwendig macht. Dies kann zum Beispiel der Halter eines Fahrzeuges sein, das Öl verliert oder brennt. Auch die Betreiber von Brandmeldeanlagen müssen der Gemeinde Saal a. d. Saale die durch Fehlalarmierung entstandenen Kosten ersetzen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Aufwand und ist wie folgt festgelegt.

 

 

Kostensätze der FFW Saal a. d. Saale (Träger Gemeinde Saal a. d. Saale)

 

- Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20/16

Ausrückestundenkosten:  90,00 €/Std.

Streckenkosten:  5,50 €/km

Die Pauschalsätze beinhalten die Benutzung der kompletten Beladung des Fahrzeuges. Ebenfalls darin enthalten sind die Benutzung der  Anhängeleiter AL10 und des Mehrzeckanhängers mit Tragkraftspritzenpumpe TS8/8.

 

- Personalkosten:

18,00 €/Std. und eingesetzten Feuerwehrmann/-frau

 

- Materialkosten

Verbrauchsmaterial, wie beispielsweise Ölbindemittel oder Sonderlöschmittel, wird nach Bedarf zum Wiederbeschaffungswert berechnet.

 

 

 

Auszug aus dem Bayerischen Feuerwehrgesetz

 

Art.28   Ersatz von Kosten

 (1) 1 Die Gemeinden können nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen Ersatz der notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren (  Art. 4 Abs. 1 und 2) oder durch Einsätze hilfeleistender Werkfeuerwehren (Art. 15 Abs. 7) entstanden sind. 2 Der Anspruch wird durch Leistungsbescheid geltend gemacht. 3 Auf Aufwendungsersatz soll verzichtet werden, wenn eine Inanspruchnahme der Billigkeit widerspräche.

 (2) Kostenersatz nach Absatz 1 kann verlangt werden 1. für Einsätze im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst, bei denen die Gefahr oder der Schaden durch den Betrieb von Kraft-, Luft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, veranlasst war, mit Ausnahme der Einsätze oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder  Bergung von Menschen und Tieren dienen, 2. für sonstige Einsätze im  technischen Hilfsdienst, mit Ausnahme der Einsätze oder Tätigkeiten,  die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, 3. für aufgewendete Sonderlöschmittel bei Bränden in Gewerbe- und Industriebetrieben, 4. für Einsätze, die durch eine vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Gefahr veranlasst waren, 5. bei  vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschalarmierung der Feuerwehr oder bei Falschalarmen, die durch eine private Brandmeldeanlage ausgelöst wurden, 6. für Sicherheitswachen.

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Qualität der angegebenen Informationen übernimmt die Freiwillige Feuerwehr Saal a. d. Saale sowie der Webmaster keinerlei Gewähr.

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