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Das wichtigste Potential für unsere Zukunft

JUGENDFEUERWEHR

 

Früher an später denken und Nachwuchs fördern.

Ab dem 16. Lebensjahr darf jeder Kamerad / jede Kameradin aus der Jugendfeuerwehr mit der aktiven Mannschaft ausrücken. Jedoch darf die Feuerwehrjugend nicht im Gefahrenbereich eingesetzt werden. Damit im Einsatzfall gleich erkennbar ist, dass hier ein Jugendlicher unter 18 Jahren beiteiligt ist, trägt die Jugendfeuer nicht identische Kleidung zum Rest der Mannschaft (siehe auch Menü Schutzbekleidung).

 

Dem Jugendfeuerwehrler steht es jedoch frei am Einsatz teilzunehmen. Generell handelt es sich  bereits um eine freiwillige Feuerwehr - besonders bei der Jugend kann aber keiner zur Einsatzteilnahme gezwungen werden.

 

Auf der anderen Seite liegt es in der Entscheidung des zum Einsatz leitenden Gruppenführer, Jugendliche mit ausrücken zu lassen bzw. dies zu verbieten.

Beispiele hierfür wären:

Schwerwiegende Schadensereignisse (Vorbeugung vor psychischen Belastungen);

Kameraden der Jugendfeuerwehr besetzen auf dem Fahrzeug Plätze von einsatzbereiten Kräfte der aktiven Wehr (eingeschränkte   Handlungsfähigkeit);

Einsatzzeit während Sperrstunde bzw. wenn Eisatz in die Sperrstunde verläuft;

Während der Schulzeit;

 

Beispiele für Aufgaben der Jugend im Einsatzfall:

Streuen von Streusalz zur Vorbeugung von Glatteisbildung während Löscharbeiten bei niedrigen Temperaturen;

Assistieren von Maschinisten ausserhalb des Gefahrenbereiches;

Einfache Meldeaufgaben ausserhalb des Gefahrenbereichs;

 

 

Generell hält die Jugendfeuer eigene Übungen, um sich auf den Dienst der aktiven Wehr vorzubereiten. Die Vorbereitung sowie weitere Infos zur Jugendfeuer ist im Hauptmenü "Jugend" zu finden.

 

 

 

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